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   VGH Bayern, 07.03.2011 - 19 ZB 10.2701   

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VGH Bayern, 07.03.2011 - 19 ZB 10.2701 (https://dejure.org/2011,20925)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.03.2011 - 19 ZB 10.2701 (https://dejure.org/2011,20925)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. März 2011 - 19 ZB 10.2701 (https://dejure.org/2011,20925)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ausweisung eines im Bundesgebiet geborenen türkischen Staatsangehörigen mit Assoziationsberechtigung; Verfahrensgewährleistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrensgewährleistungen des Art. 31 RL 2004/38/EWG für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige; Möglichkeit der Berufung auf die materiellen Ausweisungsbeschränkungen der Unionsbürgerrichtlinie durch assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensgewährleistungen des Art. 31 RL 2004/38/EWG für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige; Möglichkeit der Berufung auf die materiellen Ausweisungsbeschränkungen der Unionsbürgerrichtlinie durch assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 04.10.2007 - C-349/06

    Polat - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 59 des Zusatzprotokolls - Art. 7

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2011 - 19 ZB 10.2701
    9 Die Berücksichtigung der Gewährleistungen des Art. 31 der Richtlinie 2004/38/EG anstelle des Vieraugenprinzips seit dem 30. April 2006 auch bei Ausweisungen assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger wird nicht durch die Stellungnahme der Kommission in der Rechtssache Polat (C-349/06) vom 15. Dezember 2006 (JURM 2006, 12099) in Frage gestellt.

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht nicht von der Entscheidung des Gerichtshofes vom 4. Oktober 2007 ( InfAuslR 2007, 425 - und auch nicht von der kursorisch ebenfalls erwähnten Entscheidung vom 24.11.2009 InfAuslR 2010, 178) ab.

  • EuGH, 23.11.2010 - C-145/09

    Tsakouridis - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 Abs. 4 und Art. 28

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2011 - 19 ZB 10.2701
    (EuGH vom 20.11.2010 InfAuslR 2011, 45 RdNrn. 49 ff.).

    Der Beklagte hat sich in seinem streitgegenständlichen Bescheid vom 7. November 2008 - auf den sich die Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils beziehen - insbesondere auf der Grundlage der hier ebenfalls bedeutsamen Vorschrift des Art. 8 EMRK (EuGH vom 20.11.2010 a.a.O. RdNr. 52) sowohl mit der außergewöhnlichen Bedrohung der öffentlichen Sicherheit befasst, die mit dem Aufenthalt des Klägers verbunden ist, als auch mit der Möglichkeit seiner Resozialisierung im Bundesgebiet und den Folgen einer Ausweisung für sein Privat- und Familienleben, das überwiegend in einem türkischsprachigen Umfeld stattfindet.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 13 S 1917/07

    Vorabentscheidungsersuchen zur Anwendbarkeit der EGRL 38/2004 Art 28 Abs 3 lit a

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2011 - 19 ZB 10.2701
    Nachdem es den Vertragsparteien nicht um den besonderen Inhalt der Regelung des Art. 9, sondern um die Annäherung an die Verfahrensgewährleistungen gegangen ist, die Staatsangehörige der Mitgliedstaaten bei Ausweisungen in Anspruch nehmen können, ist Inhalt des Assoziierungsabkommens nicht die Regelung des Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG, sondern eine dynamische Verweisung auf die jeweiligen Verfahrensgewährleistungen bei Ausweisungen von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten (in diesem Sinne auch VGH Baden-Württemberg vom 22.7.2008 InfAuslR 2008, 439 Abschnitt III.2. lit. a der Entscheidungsgründe).

    Diese Frage ist zwar offen (vgl. insoweit die Vorabentscheidungsersuchen des BVerwG vom 25.8.2009 AuAS 2009, 267 sowie des VGH Baden-Württemberg vom 22.7.2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2011 - 19 ZB 10.2701
    a) Nachdem konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht, weicht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 2008 (NVwZ 2009, 326) und vom 29. September 1998 (InfAuslR 1999, 54) ab.
  • BVerwG, 03.12.2008 - 1 C 35.07

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ermessensausweisung;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2011 - 19 ZB 10.2701
    a) Nachdem konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht, weicht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 2008 (NVwZ 2009, 326) und vom 29. September 1998 (InfAuslR 1999, 54) ab.
  • VGH Bayern, 20.03.2008 - 10 BV 07.1856

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen; Wiederholungsgefahr;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2011 - 19 ZB 10.2701
    c) Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts weicht auch nicht von den Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. März 2008 (Az. 10 BV 07.1856) und vom 15. September 2009(Az. 19 B 09.1312) ab.
  • VGH Bayern, 15.09.2009 - 19 B 09.1312

    Erhöhte Anforderungen an Annahme einer Wiederholungsgefahr bei besonderem

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2011 - 19 ZB 10.2701
    c) Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts weicht auch nicht von den Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. März 2008 (Az. 10 BV 07.1856) und vom 15. September 2009(Az. 19 B 09.1312) ab.
  • VGH Bayern, 19.02.2008 - 10 C 07.2734

    Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten bei Klage gegen Ausweisung;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2011 - 19 ZB 10.2701
    Dies - und der Umstand, dass er sich nicht nur Körperverletzungsdelikten, sondern eines Totschlags schuldig gemacht hat - unterscheidet ihn auch von dem Kläger, der die auf S. 4 des Schriftsatzes vom 8. Februar 2011 hervorgehobene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Februar 2008 (Az. 10 C 07.2734) erwirkt hat.
  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 25.08

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz,

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2011 - 19 ZB 10.2701
    Diese Frage ist zwar offen (vgl. insoweit die Vorabentscheidungsersuchen des BVerwG vom 25.8.2009 AuAS 2009, 267 sowie des VGH Baden-Württemberg vom 22.7.2008 a.a.O.).
  • BVerwG, 09.08.2007 - 1 C 47.06

    Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2011 - 19 ZB 10.2701
    Es kann offen bleiben, ob das Vieraugenprinzip bei solchen Ausweisungen weiterhin zu berücksichtigen wäre, wenn die Verfahrensgarantien der Richtlinie 2004/38/EG hinter denjenigen des Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG zurückbleiben würden, denn dies ist nicht der Fall (ebenso OVG Rheinland-Pfalz vom 19.2.2009 Az. 7 B 11328/08 - Juris; im Ergebnis ebenso BayVGH vom 13.11.2008 Az. 10 CS 08.2791 und 2793); sie beinhalten vielmehr eine Erweiterung des gerichtlichen Rechtsschutzes (vgl. BVerwG vom 9.8.2007 BVerwGE 129, 162).
  • EuGH, 02.06.2005 - C-136/03

    Dörr und Ünal - Freizügigkeit - Öffentliche Ordnung - Richtlinie 64/221/EWG -

  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 B 37.00

    Vorliegen von Revisionszulassungsgründen - Nichtberücksichtigung des Vortrags der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 7 B 11328/08

    Ausländer zu Recht wegen Drogendelikte ausgewiesen

  • VGH Bayern, 13.11.2008 - 10 CS 08.2791

    Trennung; eheliche Lebensgemeinschaft

  • VGH Bayern, 12.05.2010 - 19 C 09.2241

    Frage der Fortgeltung des Vier-Augen-Prinzips

  • VGH Bayern, 17.07.2012 - 19 B 12.417

    Unanwendbarkeit des Vieraugenprinzips in Fällen assoziationsberechtigter

    In dem vom Bundesverfassungsgericht am 24. Oktober 2011 aufgehobenen Beschluss vom 25. Juli 2009 zum vorliegenden Rechtsstreit sowie im Beschluss vom 7. März 2011 (19 ZB 10.2701) ist der Senat auf der Grundlage der Auffassung, Art. 9 Abs. 1 RL 64/221 sei nicht anzuwenden, auf die Frage eingegangen, wie Art. 31 der Unionsbürgerrichtlinie auszulegen ist.
  • OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LC 490/10

    Geltung des sog. "Vier-Augen-Prinzip" für die Ausweisung türkischer

    a) Aus der Assoziationsberechtigung des Klägers nach Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 folgt keine Verpflichtung zur Durchführung eines in Niedersachsen nach § 8a AG VwGO grundsätzlich in ausländerrechtlichen Verfahren nicht mehr erforderlichen Widerspruchsverfahrens (so schon im Ergebnis Senatsurt. v. 16.5.2006 - 11 LC 324/05 -, a. a. O., Rn. 59; aus neuerer Zeit ebenso: Bayr. VGH, Beschl. v. 7.3.2011 - 19 ZB 10.2701 -, juris, Rn. 6 ff., m. w. N; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.2.2012 - 11 S 1361/11 - juris, Rn. 35 ff.; OVG NRW, Urt. v. 22.3.2012 - 18 A 951/09 -, juris, Rn. 35 ff.).
  • VGH Bayern, 31.03.2014 - 19 ZB 12.60

    Unionsbürgerrichtlinie, Verfahrensgarantie, Berufungszulassung, Einreiseverbot,

    Dementsprechend hat auch der Senat in Fällen schwerer Kriminalität mehrfach das Vorliegen zwingender Gründe der öffentlichen Sicherheit im Sinne des Art. 28 Abs. 3 RL 2004 38/EG bejaht (vgl. B. v. 7.3.2011 - 19 ZB 10.2701 - hinsichtlich Totschlag, B. v. 5.7.2011 - 19 ZB 11.1121 -hinsichtlich unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln jeweils in nicht geringer Menge, B. v. 15.10.2013 - 19 ZB 12.1877 - hinsichtlich unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln und unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln jeweils in nicht geringer Menge und B. v. 5.3.2014 - 19 ZB 12.892 - hinsichtlich gewerbsmäßigen Betrugs und Urkundenfälschungen).
  • VG Berlin, 03.04.2012 - 35 K 80.11

    Frage der Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Auch von den deutschen Gerichten wird die Auslegung der Kommission nicht geteilt (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Februar 2012, a.a.O., Rn. 60, sowie zuvor etwa auch schon BayVGH, Beschluss vom 7. März 2011 - VGH 19 ZB 10.2701 -, Rn. 9; zit. nach juris, wonach Inhalt des Assoziationsabkommens nicht die Regelung des Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG ist, sondern "eine dynamische Verweisung auf die jeweiligen Verfahrensgewährleistungen bei Ausweisungen von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten").
  • VG München, 30.11.2011 - M 9 K 10.6099

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; faktischer Inländer; kein Verstoß gegen

    Maßgeblich sind daher die Verfahrensgewährleistungen, die mittlerweile durch Art. 31 der Richtlinie 2004/38/EG gewährt werden (vgl. ebenso BayVGH v. 7.3.2011 Az. 19 ZB 10.2701 ).
  • VG Ansbach, 03.03.2011 - AN 5 K 10.02395

    Ausweisung eines ARB-berechtigten faktischen Inländers; Verurteilung zu 5 Jahren

    Nachdem eine überwiegende konkrete Wiederholungsgefahr festgestellt wurde, womit eine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit verbunden ist, liegen auch dann die Voraussetzungen einer Ausweisung vor, wenn auf den assoziationsberechtigten Kläger Art. 28 Abs. 3 a der Richtlinie 2004/38/EWG anzuwenden wäre (vgl. hierzu: BayVGH, Beschluss vom 7.3.2011, Az. 19 ZB 10.2701 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 12.05.2011 - AN 5 K 11.00342

    Konkrete Wiederholungsgefahr schwerer Straftaten; Grundinteresse der

    Nachdem eine überwiegende konkrete Wiederholungsgefahr festgestellt wurde, womit eine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit verbunden ist, sind vorliegend auch die Voraussetzungen einer Ausweisung gegeben, selbst wenn auf die assoziationsberechtigte Klägerin der Art. 28 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38/EWG anzuwenden wäre (vgl. hierzu: BayVGH, B.v. 7.3.2011, Az. 19 ZB 10.2701 m.w.N.).
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